Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Die WinLocal GmbH, Neue Börsenstraße 6, 60487 Frankfurt am Main (im Folgenden: „WinLocal“) betreibt u.a. die Online-Plattform „WinLocal.de“ (im Folgenden: „Online-Plattform“) auf der integrierte Online-Lösungen zur Optimierung der Online-Präsenz, der Online-Reputation und des Kundenkontakts für Unternehmen angeboten werden. WinLocal bietet für jede dieser Online-Lösungen verschiedene Produkte an (im Folgenden: „Produkte“), die einzeln oder in frei wählbarer oder vorgegebener Kombination erworben werden können (im Folgenden: „Pakete“).

  1. Anwendungsbereich; Keine Nutzung durch Verbraucher; Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für zwischen WinLocal und dem Vertragspartner geschlossene Verträge über die Erbringungen einzelner Produkte oder Pakete (im Folgenden: „Auftrag“).
    2. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als WinLocal ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn WinLocal in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners dessen Zahlungen vorbehaltlos annimmt.
    3. WinLocal stellt Produkte nach diesen AGB nur Vertragspartnern zur Verfügung, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Die Nutzung der Produkte ist somit ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Vereinen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gestattet (im Folgenden: „Auftraggeber“).
    4. WinLocal behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen unter Berücksichtigung und Abwägung der Interessen der Auftraggeber zu ändern. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. WinLocal wird den Auftraggeber in der EMail auf die wesentlichen Änderungen, die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit gesondert hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber bleiben die AGB in bisherige Fassung anwendbar. Das Recht von WinLocal einen oder mehrere Aufträge unter diesen AGB aus wichtigem Grund nach Ziffer 10 dieser AGB zu kündigen, bleibt unberührt.
    5. Der Auftraggeber hat in keinem Fall einen Anspruch darauf, dass bei Abschluss eines weiteren Auftrags oder der Änderung eines bestehenden Auftrags die bisherigen AGB fortgelten.
  2. Allgemeine Bedingungen zur Leistungserbringung durch WinLocal; Zahlung
    1. WinLocal bietet Online-Lösungen zur Optimierung der Online-Präsenz, der Online-Reputation und der Optimierung von Kundenkontakten für den Online-Auftritt von Unternehmen an. WinLocal verwendet hierbei stets modernste Techniken, sodass einzelne Produkte und Pakete Änderungen unterliegen können. Die Darstellung der Produkte und Pakte auf der Online-Plattform gibt daher nur das Produktangebot zum jeweiligen Zeitpunkt wieder und stellt kein verbindliches Angebot dar.
    2. Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Leistungs- und Nutzungsumfang, Laufzeitbeginn und Dauer bei fortlaufenden Leistungen, die Vergütung sowie ggf. vereinbarte Zusatzbedingungen und -leistungen richten sich nach den besprochenen Leistungsbeschreibungen der Produkte und Pakete, wie diese dann in der Auftragsbestätigung oder in dem von dem Auftraggeber gegengezeichneten Angebot festgehalten wurden (im Folgenden: „Auftragsbestätigung“). Soweit Bestimmungen der Auftragsbestätigung in Widerspruch zu einzelnen Bestimmungen dieser AGB stehen, gehen die Bestimmungen der Auftragsbestätigung vor.
    3. WinLocal ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragsleistungen eines oder mehrerer Unterauftragnehmer zu bedienen und diesen bzw. diese, soweit dies zur Erbringung der Vertragsleistungen einschließlich deren Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber erforderlich ist (z.B. ggf. zur statistischen Erfassung und Darstellung von im Rahmen der Durchführung eines Vertrags generierten Unternehmensdaten, beispielsweise bei Schaltung einer Kampagnentelefonnummer), auch als Auftragsdatenverarbeiter für Unternehmensdaten einzusetzen. Soweit aus rechtlichen Gründen erforderlich, wird der Auftraggeber seine Zustimmung hierzu auch schriftlich erteilen.
    4. Vereinbarte Servicegebühren für die Leistungen von WinLocal verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. WinLocal stellt Servicegebühren monatlich oder jährlich in Rechnung. Rechnungsbeträge werden innerhalb von zehn Wochentagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Erfüllungsort für alle Pflichten aus den Aufträgen ist Frankfurt am Main.
    5. Soweit der Auftraggeber ein monatliches Mediabudget einrichtet, das für den Erwerb von Drittleistungen durch WinLocal im Auftrag des Auftraggebers verwendet wird (z.B. Google Ads, Bing Ads, Facebook-Ads), stellt WinLocal nur den im laufenden Monat verwendeten Anteil dieses Mediabudgets dem Auftraggeber zusammen mit den vereinbarten Servicegebühren in Rechnung. Abhängig von dem gebuchten Paket kann das monatliche Mediabudget ggf. während der festen Laufzeit des Vertrags durch den Auftraggeber nicht verändert werden.
    6. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von WinLocal anerkannt sind.
  3. Nutzerkonto des Auftraggebers
    1. Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugang zu einem Nutzerkonto auf der Online-Plattform und/oder sonstigen Websites von WinLocal. Hierzu wird ihm ein Benutzername und ein Passwort zugewiesen (im Folgenden: „Zugangsdaten“). Der Auftraggeber haftet für die Verwendung der Zugangsdaten durch Mitarbeiter oder Dritte, denen er die Zugangsdaten überlässt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlust der Zugangsdaten oder den Verdacht, dass Unbefugte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, unverzüglich WinLocal mitzuteilen. Zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen Dritter sollte der Auftraggeber das Passwort in regelmäßigen Abständen ändern.
    2. Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe sämtlicher bei Vertragsschluss oder in Verbindung mit der Vertragsdurchführung erhobenen Daten verpflichtet. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber die Änderungen WinLocal unverzüglich mitzuteilen.
    3. WinLocal darf die veröffentlichten Inhalte des Auftraggebers sowie dessen Zugang zu seinem Nutzerkonto bei wiederholten nicht lediglich unerheblichen Verstößen gegen diese AGB zeitweilig sperren. Der Beginn und der Grund für die Sperrung werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
  4. Listung
    1. Sofern der Auftrag die Integration von Daten des Auftraggebers (z.B. Unternehmensname, Markenzeichen, Kontaktdaten, Anschrift, im Folgenden: „Unternehmensdaten“) in Navigationsgeräte, Kartendatenbanken oder Online-Verzeichnisse (im Folgenden: „Verzeichnisse“) umfasst, wird WinLocal die Einbettung und Integration der Unternehmensdaten in die in der Leistungsbeschreibung näher bezeichneten Verzeichnisse nach Maßgabe von Ziffer 4.2 besorgen (im Folgenden: „Listung“). WinLocal schuldet nicht die erfolgreiche Listung, sondern die Aufbereitung der Unternehmensdaten in ein zur Weiterleitung geeignetes Format und die Weiterleitung an die Verzeichnisse.
    2. WinLocal ist berechtigt, die aus Sicht von WinLocal zur Erreichung des Auftrags am besten geeigneten Verzeichnisse auszuwählen und/oder dritte, nicht in der Leistungsbeschreibung bezeichnete Verzeichnisse zu ergänzen. WinLocal leitet die Unternehmensdaten im Auftrag des Auftraggebers an die Verzeichnisse weiter. WinLocal hat keinen Einfluss auf die Art und den Umfang der Listung der Daten durch die jeweiligen Verzeichnisse. Die Verzeichnisse sind ihrerseits berechtigt, die Unternehmensdaten an Dritte weiterzugeben, um eine erfolgreiche Listung zu erreichen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Daten für die erfolgreiche Listung durch die Verzeichnisse oder Dritte verändert oder bearbeitet werden.
    3. Die zur Integration in die Verzeichnisse geeigneten Unternehmens- und Firmendaten richten sich nach dem Leistungsangebot der jeweiligen Verzeichnisse. Um die erfolgreiche Listung zu ermöglichen muss der Auftraggeber die Unternehmensdaten in dem von WinLocal angeforderten Format bereitstellen. Um durch die Listung optimale Ergebnisse zu erzielen, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass WinLocal über Änderungen der Unternehmensdaten rechtzeitig unterrichtet wird. Die Daten werden dann jeweils unverzüglich durch WinLocal an die entsprechenden Dienstleister zur Aktualisierung weitergeleitet. WinLocal hat keinen Einfluss darauf, wie schnell diese die Änderungen umsetzen.
    4. Der Auftraggeber informiert WinLocal, soweit die Unternehmensdaten personenbezogene Daten enthalten. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten hat, wenn die von ihm übermittelten Daten personenbezogene Daten enthalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, datenschutzrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Übermittlung von personenbezogenen Daten einzuhalten.
  5. Erstellung von Kontaktseiten durch WinLocal
    1. Sofern zur Erfüllung des Vertrags eine Veröffentlichung von durch WinLocal aufbereiteten Inhalte des Auftraggebers (z. B. Videos, Fotos, Fotoserien, Texte, Logos, einschließlich Firmenlogos, Impressum etc.) durchführt, ist WinLocal berechtigt, auf der Grundlage der Angaben des Auftraggebers gegenüber WinLocal und des Internetauftritts des Auftraggebers entsprechende Inhalte zur Veröffentlichung vorzubereiten und zu veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere Inhalte für eine Kontaktseite als Landing-Page für Keyword-Advertising Anzeigen, Unternehmenseinträge auf Bewertungsplattformen und, wenn der Auftraggeber keine eigene Internetseite hat, eine von Suchmaschinen auffindbare Kontaktseite (zusammen im Folgenden: „Kontaktseite“).
    2. Die Aufbereitung und Veröffentlichung der Inhalte erfolgt im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftraggeber teilt WinLocal die von ihm zur Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte und alle erforderlichen Informationen in einem Erstgespräch mit. WinLocal prüft diese Inhalte nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit oder hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit ihrer Verwendung oder Veröffentlichung. WinLocal wird den Auftraggeber auffordern, die von WinLocal entworfene bzw. zusammengestellte Kontaktseite einschließlich des Impressums unmittelbar nach der Online-Veröffentlichung zu prüfen. Eine etwaig erforderliche rechtliche Prüfung obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber wird WinLocal unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen in Textform mitteilen, ob die Inhalte auf der Kontaktseite Rechte Dritter verletzen, rechtswidrig sind oder erforderliche Informationen fehlen oder fehlerhaft sind (im Folgenden: „Freigabe“). Die Freigabe gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Freigabe nicht innerhalb von 5 Werktagen nach der Aufforderung durch WinLocal in Textform verweigert. Mit der Freigabe bestätigt der Unternehmer zugleich, dass es die durch WinLocal erstellte Kontaktseite als vertragsgemäß anerkennt. Es obliegt dem Auftraggeber, während der Vertragslaufzeit erforderliche Änderungen der Inhalte der Kontaktseite mitzuteilen und die daraufhin durch WinLocal durchgeführten Änderungen zu prüfen und ggf. zu korrigieren; vorstehende Regelungen zur Freigabe gelten entsprechend.
    3. WinLocal wird nach entsprechendem Hinweis des Auftraggebers rechtsverletzende Inhalte von der Kontaktseite entfernen. WinLocal ist berechtigt, Inhalte nicht zu veröffentlichen bzw. veröffentlichte Inhalte zu sperren, bis die Freigabe des Auftraggebers vorliegt, wonach die Inhalte Rechte Dritter nicht verletzen und auch sonst nicht rechtswidrig sind. Die Verzögerung der Freigabe durch den Auftraggeber hat keinen Einfluss auf die Vergütungspflicht des Auftraggebers und die Fälligkeit der Vergütung.
  6. Eigenwerbung des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber ist berechtigt, auf von WinLocal zu diesem Zweck bereitgestellten Bewertungsplattformen sich selbst und seine kommerziellen Angebote, z.B. durch Kundenempfehlungen oder das Einstellen sonstiger Inhalte, zu bewerben (im Folgenden: „Eigenwerbung“).
    2. Der Auftraggeber wird die Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte, wahren und keine Inhalte einstellen, die gegen Gesetze verstoßen oder der allgemeinen Sitten- und Moralvorstellung widersprechen.
    3. Das Einstellen von Inhalten Dritter ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützte Werke, wie z. B. fremde Videos, Fotos, Grafiken, Logos, Marken und Texte, geht. Dabei ist zu beachten, dass der Auftraggeber in der Regel auch nicht die Werke Dritter verfremden oder sonst bearbeiten und das Ergebnis bei WinLocal einstellen darf, ohne dass der Rechteinhaber damit einverstanden ist. Auch Anfahrtsskizzen, Stadtplanausschnitte und ähnliches Kartenmaterial fallen in der Regel unter den Schutz des Urheberrechts.
    4. Sofern die Inhalte persönliche oder sonstige sensible Informationen über einzelne Personen zum Gegenstand haben, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die erforderlichen Einwilligungen und/oder Nutzungsrechte dem Auftraggeber vorliegen und WinLocal berechtigt ist, diese für den Auftraggeber zu verwenden. Wenn dritte Personen in Fotografien und Videos erkennbar sind, ist die ausdrückliche Einwilligung dieser Personen in die Veröffentlichung der Fotografie oder des Videos erforderlich.
    5. WinLocal führt vor Einstellung der Eigenwerbung auf der Online-Plattform keine rechtliche Prüfung durch, diese obliegt allein dem Auftraggeber. WinLocal behält sich vor, Eigenwerbung des Auftraggebers nicht einzustellen oder bereits eingestellte Eigenwerbung zu löschen oder zu sperren, wenn diese Rechte Dritter verletzt, gegen Gesetze verstößt oder ein begründeter dahingehender Verdacht besteht.
  7. Rechteeinräumung
    1. Soweit die vom Auftraggeber freigegebenen oder eingestellten Inhalte gesetzlich geschützt sind (z.B. durch das Urheberrecht oder durch gewerbliche Schutzrechte), räumt der Auftraggeber WinLocal an diesen Inhalten ein einfaches Nutzungsrecht und das Bearbeitungsrecht für die Laufzeit des Auftrags, räumlich und inhaltlich unbeschränkt hinsichtlich aller bekannten und zukünftigen Nutzungsarten ein. Diese Rechteübertragung bezieht sich auch auf etwaige geschützte Inhalte Dritter. Diese Rechteeinräumung erfasst insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Speicherung in Datenbanken. 
    2. WinLocal ist berechtigt, zu Zwecken der Eigenwerbung und in angemessenem Umfang, den Namen, das Unternehmenskennzeichen, Marken und Logos des Auftraggebers auf den Webseiten, Präsentationen, Broschüren und Social Media-Kanälen von WinLocal zu verwenden.
    3. WinLocal ist zur Rechtsverfolgung im Falle einer Verletzung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte durch Vertragspartner, Erfüllungsgehilfen oder Dritte nicht verpflichtet. WinLocal ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber vertragliche Ansprüche gegenüber Dritten abzutreten.
    4. Soweit WinLocal Kenntnis von Rechtsverletzungen erhält, wird WinLocal dies dem Auftraggeber mitteilen.
  8. Inhalte Dritter; Freistellung
    1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die zur Verfügung gestellten Unternehmensdaten (Ziffer 4.1), die freigegebenen Kontaktseiten (Ziffer 5.1) und die von dem Auftraggeber erstellte Eigenwerbung (Ziffer 6.1) weder unberechtigter Weise Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte, berühren noch sonstige Gesetze verletzen. WinLocal nimmt keine rechtliche Prüfung hinsichtlich der Zulässigkeit der Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung der durch das Unternehmen bereitgestellten Inhalte oder Informationen vor.
    2. Für den Fall, dass WinLocal durch Dritte in Anspruch genommen wird, weil der Auftraggeber die Gewährleistung nach Ziffer 8.1 oder sonstige Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit WinLocal verletzt hat, stellt der Auftraggeber WinLocal von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich angemessener Verfahrenskosten, in vollem Umfang auf erstes Anfordern frei. WinLocal wird den Auftraggeber unverzüglich über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich nötig und/oder möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben.
  9. Haftung von WinLocal
    1. Auf Schadensersatz haftet WinLocal – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WinLocal nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei im letztgenannten Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung von WinLocal auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
    3. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffern 9.1 und 9.2 gelten nicht, soweit WinLocal eine Garantie übernommen hat oder einen Mangel der Vertragsleistungen arglistig verschwiegen hat. Diese Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Sofern dem Auftraggeber Schäden aus dem Verlust von Daten resultieren, haftet WinLocal hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Auftraggeber vermieden worden wären.
    5. Alle vertraglichen Ansprüche des Unternehmers, die nicht aufgrund verspäteter Rüge bereits ausgeschlossen sind, verjähren spätestens ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
  10. Laufzeit; Sperrung von Inhalten; Vertragsbeendigung
    1. Die ordentliche Kündigung des Auftrags während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
    2. Die Laufzeit des Auftrags richtet sich nach der Auftragsbestätigung (im Folgenden: „Ursprüngliche Laufzeit“). Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich der Auftrag nach Ablauf der Ursprünglichen Laufzeit automatisch um die Laufzeit, die hinsichtlich des Zeitraums der Ursprünglichen Laufzeit entspricht (im Folgenden: „Verlängerte Laufzeit“), sofern der Auftrag nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem Ende der Ursprünglichen Laufzeit von einer Partei schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der Verlängerten Laufzeit findet Satz 2 auf die folgende und jede weitere Vertragsverlängerung entsprechend Anwendung.
    3. Die Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung einzelner oder aller Verträge aus wichtigem Grund berechtigt. Eine außerordentliche Kündigung durch WinLocal ist insbesondere möglich bei strafrechtlich relevanten Verstößen, bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der Unternehmensdaten, bei Verstößen, die die Vertragsdurchführung unmöglich machen, oder bei sonstigen groben Pflichtverletzungen, z.B. Missbrauch der Zugangsdaten. Die außerordentliche Kündigung ist in Textform zu erklären.
    4. Als Folge der Beendigung eines Auftrags (unabhängig von der Art der Kündigung und auch bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund) endet mit Vertragsbeendigung die Rechteeinräumung gemäß Ziffer 7 für die Zukunft. WinLocal ist nicht verpflichtet, die an Dritte weitergegebenen Inhalte und Unternehmensdaten zurückzurufen. Insbesondere ist WinLocal nicht verpflichtet, die Unternehmensdaten aus den Verzeichnissens gemäß Ziffer 4.1 zu löschen oder löschen zu lassen.
  11. Datenschutz
    1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch WinLocal ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, sofern die personenbezogenen Daten nicht allein zur Vertragsdurchführung verwendet werden.
    2. Im Fall einer Auftragsdatenverarbeitung ist der Auftraggeber verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen und anderen Daten durch WinLocal. Insbesondere sichert der Auftraggeber WinLocal zu, dass die Daten durch den Auftraggeber im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und an WinLocal übermittelt werden.
  12. Schlussbestimmungen
    1. Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen WinLocal und dem Auftraggeber ergeben ist Frankfurt am Main.
    2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen WinLocal und dem Auftraggeber sowie auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Datum der letzten Änderung: Dezember 2019

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